HASEPOST
 
HASEPOST

464 Syrer mit Unterstützung des Bamf freiwillig zurückgekehrt

Seit dem Sturz des Regimes von Baschar al-Assad haben 464 Syrer mithilfe einer finanziellen Förderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) eine freiwillige Rückkehr in ihre Heimat angetreten. Das Bundesinnenministerium weist jedoch darauf hin, dass dies nicht die Gesamtzahl der nach Syrien zurückgereisten Personen umfasst.

Bundesweite Förderung zur freiwilligen Rückkehr

Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND) mitteilte, wurden seit dem Sturz des Regimes von Baschar al-Assad insgesamt 464 Syrer durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert in ihre Heimat zurückgeführt. Es bestehe darüber hinaus seit 2017 die Möglichkeit, freiwillige Ausreisen nach Syrien über Programme der Bundesländer zu unterstützen. Bei diesen sogenannten Länderprogrammen würden entstandene Kosten auf Antrag ebenfalls teilweise vom Bamf erstattet. Im laufenden Jahr 2024 seien auf diesem Wege bislang 87 Syrer gefördert worden, im Jahr 2025 bisher 31.

Erfasste Zahlen geben nicht das gesamte Ausmaß wieder

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums betonte gegenüber dem RND: „Dies ist nicht die Gesamtzahl der freiwilligen Ausreisen nach Syrien, sondern lediglich die Fälle, in denen ein Antrag auf Förderung oder Refinanzierung eingereicht wurde.“ Der Sprecher erklärte weiter, es existierten Länderprogramme, über die freiwillige Ausreisen gefördert würden, für die nach erfolgter Ausreise kein Antrag auf Refinanzierung gestellt werde. „Hinzu kommen schließlich freiwillige Ausreisen ohne Förderung. Ohnehin haben die Behörden nicht immer Kenntnis davon, wenn ein Mensch Deutschland freiwillig verlässt“, so der Sprecher.

Leistungen im Rahmen der Rückkehrförderung

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können im Rahmen des Bundesprogramms verschiedene Kosten für die Rückkehr übernommen werden. Dazu zählen neben Reisekosten auch eine Reisebeihilfe, eine finanzielle Starthilfe sowie bei Bedarf medizinische Kosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung unterscheidet sich laut Bamf nicht von der für andere Herkunftsländer. Für Erwachsene beträgt die Reisebeihilfe 200 Euro, für Minderjährige 100 Euro. Medizinische Zusatzkosten können mit bis zu 2.000 Euro bezuschusst werden, während die finanzielle Starthilfe für einen Erwachsenen bei 1.000 Euro, für ein Kind oder einen Jugendlichen bei 500 Euro liegt. Pro Familie kann die Starthilfe maximal 4.000 Euro betragen.

durch KI bearbeitet, .

 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

Anzeige
-->

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion