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2G-Regel für persönliche Gespräche in der Arbeitsagentur Osnabrück

Agentur für Arbeit Osnabrück

Trotz sich verschärfender Pandemie behält die Agentur für Arbeit die Möglichkeit für Kundinnen und Kunden zum persönlichen Gespräch weiter bei. Allerdings besteht die Option bis auf Weiteres nur für Personen, die entweder genesen und/oder geimpft sind.

Die Agentur für Arbeit bleibt auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. Dies gilt neben der Dienststelle in Osnabrück auch für die Geschäftsstellen in Georgsmarienhütte, Melle und Bersenbrück. Zum Schutz von Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten in den Häusern die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln. Zusätzlich setzt die Agentur ab Donnerstag, den 25. November 2021, die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein.

Alternative Beratung online oder telefonisch möglich.

Wer das persönliche Gespräche sucht, sollte möglichst vorab einen Termin vereinbaren. Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten. Eine Kurzberatung an einem Notfallschalter ist ebenfalls eine Option. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.

Anliegen auch online erledigen

Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin die meisten Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch erledigen. Ausführliche Informationen zu den e-Services finden Sie unter folgendem Link:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices

Die Arbeitsagentur hat auch weiterhin folgende Sonderrufnummern geschaltet:

  • 0541 980 855 – für Arbeitgeber
  • 0541 980 700 – für Arbeitnehmer

 
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