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166.000 Ganztagsplätze fehlen: Rechtsanspruch in Gefahr

Ab dem kommenden Sommer haben Grundschulkinder in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, doch derzeit fehlen nach Angaben des Bundesfamilienministeriums noch 166.000 Plätze. Besonders groß ist die Lücke in den westdeutschen Flächenländern, während Ostdeutschland und Hamburg den Bedarf der Familien voraussichtlich decken können. Ein Bericht des Bundesfamilienministeriums, der an diesem Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll und über den der „Spiegel“ berichtet, zeigt deutliche regionale Unterschiede.

Große Unterschiede zwischen Ost und West

Laut dem Bericht des Bundesfamilienministeriums ist der Mangel an Ganztagsplätzen regional sehr ungleich verteilt. Die ostdeutschen Bundesländer und Hamburg können demnach voraussichtlich alle Betreuungswünsche der Eltern erfüllen, in manchen Gegenden Ostdeutschlands werden künftig wahrscheinlich sogar Plätze frei bleiben. In den westdeutschen Flächenländern hingegen besteht erheblicher Nachholbedarf.

In Baden-Württemberg müssten den Angaben des Berichts zufolge 32.000 zusätzliche Ganztagsplätze in den kommenden neun Monaten geschaffen werden. In Bayern fehlen 42.000 Plätze, in Hessen 15.000. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind es jeweils 8000 Plätze, die aktuell zur Deckung des Bedarfs noch notwendig wären. Am größten ist die Lücke in Nordrhein-Westfalen: Dort gibt es nach den Berechnungen des Bundesfamilienministeriums derzeit 47.000 Betreuungsplätze zu wenig. Insgesamt fehlen bundesweit 166.000 Plätze, um den Bedarf in den Familien zu decken.

Aussagen aus dem Bundesbildungsministerium

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) sagte dem „Spiegel“, es sei „erfreulich“, dass der Bericht „einen deutlichen Anstieg des Platzangebots“ zeige. Um die verbleibende Lücke zu schließen, „müssen wir – Bund, Länder und Kommunen – gemeinsam den Ausbau weiter vorantreiben und kindgerechte Ganztagsplätze schaffen“. Im Ganztag liege „eine große Chance, um Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen“, sagt Prien weiter. Gleichzeitig gehe es darum, „die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – vor allem für Mütter – zu verbessern“.

Schrittweise Einführung des Rechtsanspruchs

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule gilt ab dem 1. August 2026 zunächst nur für Kinder in den ersten Klassen. Anschließend wird er jährlich um je einen Jahrgang ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/2030 umfasst der Rechtsanspruch alle Kinder in den Klassenstufen eins bis vier.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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