150.000 Euro hinterzogen: Geschäftsführer aus dem Raum Osnabrück zu 11 Monaten auf Bewährung verurteilt

(Symbolfoto) Zoll / Foto: Hauptzollamt Osnabrück

Das Amtsgericht Bad Iburg verurteilte den Geschäftsführer einer Baufirma im Osnabrücker Raum jetzt wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Gehältern in elf Fällen sowie wegen Betruges in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung. Den Betrug deckte der Osnabrücker Zoll auf. 

Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit fanden bei ihren Kontrollen eindeutige Hinweise darauf, dass der Unternehmer über einen Zeitraum von insgesamt 22 Monaten mehrere Arbeitnehmer beschäftigt hatte, ohne diese entweder gar nicht oder nicht in vollem Beschäftigungsumfang der Sozialversicherung zu melden. In der offiziell geführten Lohnbuchhaltung wurde der geleistete Arbeitsumfang zu niedrig angegeben und ein Teil des Arbeitsentgelts schwarz ausbezahlt.

Strohmann sollte Geschäfte führen

Um diese Ausgaben zu decken, hatte der Geschäftsmann selbst Scheinrechnungen für angebliche Fremdleistungen anderer Unternehmen ausgestellt. “Dadurch wurden Sozialversicherungs-, Sozialkassen- und Berufsgenossenschaftsbeiträge in einer Gesamthöhe von mehr als 150.000 Euro hinterzogen”, so Pressesprecher Christian Heyer. Zudem setzte der Verurteilte einen Strohmann ein, der den Betrieb formell führte, während alle unternehmerischen Entscheidungen vom Beschuldigten getroffen wurden, der das Unternehmen in finanzieller, organisatorischer und personeller Hinsicht leitete.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion