# 14-Jährige in Bad Rothenfelder Klinik vergewaltigt: 56-jähriger Arzt muss für mehr als vier Jahre ins Gefängnis Datum: 29.07.2025 15:30 Kategorie: Aktuell URL: https://www.hasepost.de/14-jaehrige-in-bad-rothenfelder-klinik-vergewaltigt-56-jaehriger-arzt-muss-fuer-mehr-als-vier-jahre-ins-gefaengnis-619340/ --- Das Landgericht Osnabrück hat einen 56-jährigen Arzt wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte das Mädchen im Dezember 2023 in Bad Rothenfelde unter Gewaltanwendung vergewaltigt. ## Urteil im Prozess wegen Vergewaltigung Im Zentrum des Verfahrens vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück stand die Frage nach der Schuld des Angeklagten. Der 56-jährige Mann wurde wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Der Fall begann im November 2023 mit einem Kontakt zwischen dem Angeklagten und dem aus Oldenburg stammenden Mädchen in einem Chatroom. Ein Treffen wurde für den 2. Dezember 2023 in Osnabrück vereinbart, bei dem es zu den strafbaren Handlungen kam. Der Vorsitzende Richter erklärte in der mündlichen Urteilsbegründung, dass der Angeklagte die Handlungen, die das Eindringen in den Körper des Mädchens betreffen, abgestritten habe. Diese wurden jedoch durch die Aussagen des Opfers und die Beweisaufnahme bestätigt. Der Angeklagte hatte bereits im Vorfeld gewusst, dass das Mädchen erst 14 Jahre alt war. ### Details der Tat und Aussagen des Angeklagten Während des Treffens zahlte der Angeklagte dem Mädchen 100 Euro und übernahm die Kosten für die Zugfahrkarte. Die sexuellen Handlungen fanden in seinem Arbeitszimmer in einer Klinik in Bad Rothenfelde statt. Das Mädchen äußerte mehrfach, dass sie die Handlungen nicht wolle und Schmerzen empfinde. Nach der Tat kehrte der Angeklagte mit dem Mädchen zurück zum Bahnhof Osnabrück. Die Kammer stellte fest, dass der Angeklagte sich teilweise über seinen Verteidiger eingelassen hatte, jedoch den Kern der Vorwürfe bestritt. Die Aussagen des Mädchens wurden durch die Beweisaufnahme gestützt, was zur Verurteilung des Angeklagten führte. ### Strafmaß und rechtliche Erwägungen In der Strafzumessung wurde die fehlende Vorstrafe des Angeklagten und sein teilweises Geständnis berücksichtigt. Auch die freiwillige Rückgabe seiner Approbation und das Angebot einer Entschädigung an das Opfer wirkten sich strafmildernd aus. Verschärfend berücksichtigte die Kammer die erheblichen psychischen Belastungen des Opfers und die Tatsache, dass die Tat ungeschützt und unter Gewaltanwendung begangen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da es innerhalb einer Woche mit der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden kann. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück